Anwaltsleistungen

Lizenzverträge

Die Kanzlei von Dr. Markus Wiedemann
bietet national und international
Dienstleistungen an in Bezug auf:

Lizenzverträge

Durch Lizenzverträge können einer Partei Benutzungsrechte („Lizenz“) an gewerblichen Schutzrechten eingeräumt werden. Dabei kann die Benutzung in räumlicher (z.B. Benutzung nur in Bayern), zeitlicher (nicht bis zum Ablauf des Schutzrechts, sondern zeitlich befristet) und wirtschaftlicher Art (Mengen- und Kundenbeschränkung) geregelt werden.